STANDESAMT & STAATSBÜRGERSCHAFT
Ob Eheschließung, Geburt eines Kindes oder die Formalitäten bei Sterbefällen – hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Leistungen.
Eheschließung 💞
Wenn Sie Ihre Eheschließung in Parndorf vollziehen wollen, bitten wir Sie den gewünschten Trauungstermin direkt mit unsere Standesamt zu vereinbaren.
In Österreich ist eine Ehe nur dann rechtsgültig, wenn sie vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten geschlossen wird. Eine ausschließlich kirchliche oder konfessionelle Trauung begründet keine rechtsgültige Ehe.
Eine Eheschließung kann grundsätzlich bei jedem Standesamt in Österreich erfolgen. Vor der der Trauung ist jedoch die Ermittlung der Ehefähigkeit erforderlich.
Da die Gemeinde Parndorf Mitglied des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Neusiedl am See ist, wird diese im Verbandsbüro Neusiedl am See durchgeführt. (Kontakt: 02167/2300-336)
Wichtig zu wissen
- Die Ermittlung der Ehefähigkeit ist frühstens sechst Monate vor dem gewünschten Trauungstermin möglich
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder ausländischen Urkunden werden je nach Herkunftsland und persönlicher Situation zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Gerne informieren wir Sie persönlich über die für Ihren Fall benötigten Dokumente und Gebühren.