Amtssignatur

    Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Parndorf auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

    Merkmale der Amtssignatur der Gemeinde Parndorf

    Das Bild zeigt ein Dokument mit einem Siegel der Gemeinde Parndorf. Das Siegel enthält das Logo der Gemeinde Parndorf mit einem Distel und den Text 'Amtssiegel'. Details umfassen Datum, Aussteller-Zertifikat und eine Signaturnummer. Ein Link für die Signaturprüfung wird bereitgestellt. Das Dokument wurde von der Gemeinde Parndorf unterzeichnet.

    • Bildmarke
    (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)

    • Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert"
    (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
    • Prüfinformation der elektronischen Signatur
    (gem. § 20 E-GovG)


    Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter:
    https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur


    Veröffentlichung der Bildmarke

    Das Logo der Gemeinde Parndorf zeigt eine Distelpflanze in einem Schild, umgeben von einem Kreis mit dem Text 'Gemeinde Parndorf' und '@Amtssiegel'

    Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Parndorf gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier:


    Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur

    Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Parndorf

    Gemeinde Parndorf

    Hauptstraße 52a
    7111 Parndorf
    Tel.: + 43 (0) 2166 2300
    Fax: +43 (0) 2166 2300 - 90
    post@parndorf.bgld.gv.at


    Parteien Verkehr im Gemeindeamt
    Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr