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    Verordnungen

    • Eine Gemeindeverordnung von Parndorf vom 23. Oktober 2023 schreibt die Anmeldung einer Gebühr für die Nutzung von Abfallsammelstellen vor. Die Verordnung legt fest, welche Arten von Abfällen kostenlos abgeholt werden können, die Beschränkungen für die Menge des abzuholenden Abfalls und die Gebühren für die Abfallentsorgung.
      Abfallbehandlungsabgabe Verordnung 2026
    • Eine Verordnung des Gemeinderats der Gemeinde Parndorf vom 24. Oktober 2024 über die Anmeldung eines Kanalisationssystems. Sie legt die Berechnung von Schließungs-, Anschluss- und Ergänzungsgebühren nach dem Kanalabgabengesetz fest. Die Verordnung basiert auf den §§ 2, 3, 4, 5 und 7 des Kanalabgabengesetzes, LGBl. Nr. 41/1984. Sie legt die Gebühren für die Schließung, den Anschluss und die Ergänzung von an das Kanalsystem angrenzenden Grundstücken fest.
      Erschließungsbeitrag nach dem Kanalabgabegesetz Verordnung 2025
    • Amtlicher Bescheid der Gemeinde Parndorf vom 8. Februar 2024 über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer. Es bezieht sich auf deutsche Gesetze und Vorschriften zur Grundsteuer. Das Dokument beschreibt die Berechnung der jährlichen Grundsteuer auf Grundlage des Hebesatzes und der Grundsteuermessbeträge. Es listet verschiedene Arten von Immobilien und deren jeweilige Steuersätze auf. Das Dokument erwähnt auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung und die Unterschriften des Bürgermeisters und des Stadtschreibers.
      Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer 2024
    • Ein Dokument der Gemeinde Parndorf vom 24. Oktober 2024 legt Vorschriften für die Hunderegistrierung fest. Es enthält Gebühren für Hundebesitz, Ausnahmen und Bedingungen, unter denen die Gebühr nicht gilt.
      Hundeabgabe Verordnung 2025
    • Amtliche Verordnung des Gemeinderats der Gemeinde Parndorf vom 23. Oktober 2025 über die Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr. Gemäß §§ 10, 11 und 12 Kanalabgabengesetz, LGBl.Nr. 41/1984 in der geltenden Fassung, im Zusammenhang mit § 17 Abs. 3 Z4 des Finanzausgleichsgesetzes 2024 – FAG 2024, BGBl. I Nr. 168/2023 idgF, wird verordnet: § 1 Zur Deckung der Betriebs- und Instandhaltungskosten für die Kanalisationsanlage und zur teilweisen Deckung der Errichtungskosten werden Kanalbenützungsgebühren erhoben.
      Kanalbenützungsgebühr Verordnung 2026
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      Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen Verordnung 2025
    • Eine Verordnung des Gemeinderats von Parndorf vom 23. Oktober 2025 über die Ausschreibung einer Lustbarkeitsabgabe für Parndorf. Die Abgabe gilt für Vergnügungen, die in § 2 des Lustbarkeitsabgabegesetzes 1969 aufgeführt sind, sofern in § 2 Abs. 3 Z 1 nicht anders bestimmt ist. Die Steuersätze für verschiedene Vergnügungen sind detailliert aufgeführt.
      Lustbarkeitsabgabe Verordnung 2026
    • Amtliche Verordnung des Gemeinderats von Parndorf vom 24.10.2024 über die Einführung einer Marktstandgebühr. Die Gebühr gilt für die Überlassung eines Marktstandplatzes und dessen Reinigung. Die Gebühr wird nach der Länge des Marktstandes und zusätzlichen Metern berechnet. Der Nutzer des Marktstandes ist für die Zahlung verantwortlich. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
      Marktstandgebühr Verordnung 2025
    • Ein offizielles Dokument der Gemeinde Parndorf vom 29. April 2015 legt Vorschriften für Hundebesitzer und -führer in der Gemeinde fest.
      Verordnung Pflichten der Besitzer oder Verwahrer von Hunden

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