Standesamt

    STANDESAMT & STAATSBÜRGERSCHAFT


    Ob Eheschließung, Geburt eines Kindes oder die Formalitäten bei Sterbefällen – hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Leistungen.


    Eheschließung 💞

    Wenn Sie Ihre Eheschließung in Parndorf vollziehen wollen, bitten wir Sie den gewünschten Trauungstermin direkt mit unsere Standesamt zu vereinbaren.

    In Österreich ist eine Ehe nur dann rechtsgültig, wenn sie vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten geschlossen wird. Eine ausschließlich kirchliche oder konfessionelle Trauung begründet keine rechtsgültige Ehe.

    Eine Eheschließung kann grundsätzlich bei jedem Standesamt in Österreich erfolgen. Vor der der Trauung ist jedoch die Ermittlung der Ehefähigkeit erforderlich.

    Da die Gemeinde Parndorf Mitglied des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Neusiedl am See ist, wird diese im Verbandsbüro Neusiedl am See durchgeführt. (Kontakt: 02167/2300-336)

    Wichtig zu wissen

    - Die Ermittlung der Ehefähigkeit ist frühstens sechst Monate vor dem gewünschten Trauungstermin möglich

    - Bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder ausländischen Urkunden werden je nach Herkunftsland und persönlicher Situation zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

    Gerne informieren wir Sie persönlich über die für Ihren Fall benötigten Dokumente und Gebühren.

    Unsere Standesbeamtinnen

    Trauungszeiten

    Trauungen an Sonn- und Feiertagen sind nicht möglich.


    Eingetragene Partnerschaft💗

    Die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft erfolgt ausschließlich beim Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Neusiedl am See. (Kontakt: 02167/2300-336)

    Am Standesamt Parndorf werden keine eingetragenen Partnerschaften durchgeführt.

    Gerne informieren wir Sie über den Ablauf sowie die erforderlichen Unterlagen.


    Geburt 🍼

    Für die Beurkundung einer Geburt und die Ausstellung der Geburtsurkunde ist grundsätzlich jenes Standesamt zuständig, in dessen Gemeinde das Kind geboren wurde.

    Die Geburt muss innerhalb einer Woche angezeigt werden. In den meisten Fällen erfolgt die Anzeige durch die Krankenanstalt. Bei einer Hausgeburt übernimmt dies die bei der Geburt anwesende Hebamme.

    Die Geburt eines Neugeborenen kann nur beim Standesamt des Geburtsortes bzw. beim zuständigen Verbandsbüro das für den Geburtsort zuständig ist, beurkundet werden.

    Im Zuge der Geburtsbeurkundung können gleichzeitig erledigt werden:

    • Anmeldung des Hauptwohnsitzes des Neugeborenen

    • Beantragung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

    • Erklärung über den Familiennamen des Kindes

    Gebühren

    • Geburtsurkunde bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: gebührenfrei

    • danach: 13,10 €

    Bei einer Geburt im Ausland bitten wir Sie, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.


    Sterbefall 🕯️

    Im Trauerfall unterstützt Sie das beauftragte Bestattungsunternehmen bei allen organisatorischen und behördlichen Schritten.

    Für die Ausstellung der Sterbeurkunde werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

    • Anzeige des Todes (bei Sterbefällen im Krankenhaus erfolgt die Übermittlung elektronisch, in allen anderen Fällen wird die Anzeige von einer/einem zuständigen Ärztin/Arzt ausgestellt)

    • Geburtsurkunde

    • Heiratsurkunde

    • gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde oder Scheidungsbeschluss)

    • Nachweis der Staatsangehörigkeit

    • bei Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs: Meldenachweis

    • gegebenenfalls Nachweis akademischer Grade

    Die anfallenden Gebühren teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.

    Auch bei einem Sterbefall im Ausland stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.


    Staatsbürgerschaftsnachweis

    Der Staatsbürgerschaftsnachweis dient als Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft.

    Für die Ausstellung ist die zuständige Gemeinde (Standesamt bzw. Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband) oder der Magistrat zuständig.

    Bei der Antragstellung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

    Gebühren

    Antrag

    • bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: gebührenfrei

    • danach: 21,00 € Bundesgebühr

    Ausstellung

    • bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: gebührenfrei

    • danach:

      • 21,00 € Bundesgebühr

      • 15,00 € Verwaltungsabgabe


    Namensänderung

    Anträge auf Namensänderung werden im Gemeindeamt Parndorf entgegengenommen und an den Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Neusiedl am See weitergeleitet.

    Gerne informieren wir Sie über die erforderlichen Unterlagen sowie den Ablauf.


    Kontakt

    Für Fragen zu den einzelnen Leistungen sowie zu den erforderlichen Unterlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


    Ihre Ansprechpartnerinnen:

    Judith Enz

    Tel.: 02166/2300 - 22

    E-Mail: judith.enz@parndorf.bgld.gv.at


    Mag. Doris Preis

    Tel.: 02166/2300 - 21

    E-Mail: d.preis@parndorf.bgld.gv.at