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Amtssignatur der Gemeinde Parndorf

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Parndorf auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

 


Merkmale der Amtssignatur der Gemeinde Parndorf

Merkmale der Amtssignatur der Gemeinde Parndorf

• Bildmarke
(gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)

• Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert"
(gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
• Prüfinformation der elektronischen Signatur
(gem. § 20 E-GovG)


Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter:
https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

 

 

nach obenVeröffentlichung der Bildmarke

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Parndorf gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier

 

 

 

nach obenRückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur

 

nach obenVerifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Parndorf

Gemeinde Parndorf

Hauptstraße 52a
7111 Parndorf
Tel.: + 43 (0) 2166 2300
Fax: +43 (0) 2166 2300 - 90
post@parndorf.bgld.gv.at

 

Parteien Verkehr im Gemeindeamt
Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

 

 
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