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WAHLEN IN PARNDORF

Europawahl 2024

Europawahl 2024

Unionsbürgerinnen und -bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, welche noch nicht in der Europawählerevidenz eingetragen sind, müssen bis spätestens zum Stichtag förmlich erklären, dass sie bei der Europawahl die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen möchten. Auch Auslandsösterreicherinnen und -österreicher müssen bei Nichteintragung einen entsprechenden Antrag Stellen.

 

Antragsformular Unionsbürger

 

 

 

 

nach obenGemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 2. Oktober 2022

Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 2. Oktober 2022

KUNDMACHUNG Ergebnis der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl

 

 

Alle Informationen gibt es online: 

https://www.burgenland.at/news-detail/gemeinderats-und-buergermeisterwahl-im-burgenland-am-2-oktober-2022/

 

 

 

 

 

nach obenGemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2017

Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2017

ERGEBNIS der Wahl des Bürgermeisters und der Wahl des Gemeinderates

 

 

 

nach obenLandtagswahl 2020

Landtagswahl 2020

ERGEBNISLISTE DER GEMEINDE PARNDORF

  

Stimmabgabe am 17. Jänner 2020 (vorgezogener Wahltag) 

 

Sie können Ihre Stimme am vorgezogenen Wahltag, das ist der 17. Jänner 2020, während der Öffnungszeiten des/der* unten angeführten Wahllokale/s* persönlich abgeben. Eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte kann nicht erfolgen!

 

Wahllokal(e)* für den vorgezogenen Wahltag

Bezeichnung

Adresse:

Öffnungszeiten:

barrierefrei:

 Gemeindeamt Parndorf

 Hauptstraße 52a

 17:00 bis 20:00 Uhr

 barrierefrei

 

 

 

 

 Stimmabgabe im Wahllokal am 26. Jänner 2020 (Wahltag)  

Sie können Ihre Stimme am Wahltag, das ist der 26. Jänner 2020, während der Öffnungszeiten des/der* unten angeführten Wahllokale/s* persönlich abgeben.

 

Sofern Sie eine Wahlkarte beantragt und bis am Wahltag noch nicht von Ihrem Wahlrecht mittels Briefwahl Gebrauch gemacht haben, besteht die Möglichkeit unter Vorlage Ihrer nicht unterschriebenen und nicht zugeklebten Wahlkarte in jedem Wahllokal Ihres Wahlkreises, in dem die Gemeinde liegt, welche Ihnen die Wahlkarte ausgestellt hat, Ihre Stimme durch persönliches Erscheinen vor der Wahlbehörde abzugeben. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, unter Vorlage Ihrer nicht unterschriebenen und nicht zugeklebten Wahlkarte in Ihrer Gemeinde, in der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, Ihre Stimme persönlich abzugeben.  

Die Abgabe der zugeklebten und/oder unterschriebenen Briefwahlkarte am Wahltag direkt im Wahllokal oder vor der „fliegenden Wahlbehörde“ ist nicht möglich! – siehe dazu unten „Stimmabgabe mittels Briefwahl“

 

Wahllokal(e)* für den Wahltag

Volksschule Parndorf

Schulgasse 2 

08:00 bis 15:00 Uhr 

barrierefrei 

 

 

 

 

 Stimmabgabe vor der fliegenden Wahlbehörde am 26. Jänner 2020 (Wahltag) 

Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist, benötigen eine Wahlkarte, um vor der „fliegenden Wahlbehörde“ wählen zu können. Zusätzlich zur Wahlkarte ist auch der Besuch der „fliegenden Wahlbehörde“ zu beantragen.  

  • Stimmabgabe mittels Briefwahl 

Sobald Sie die Wahlkarte erhalten haben, können Sie Ihre Stimme abgeben.

Dazu haben Sie den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in das blaue Wahlkuvert zu geben und dieses unverschlossen in die Wahlkarte zu legen. Das blaue Wahlkuvert darf nicht zugeklebt werden, ansonsten kann Ihre Stimme nicht berücksichtigt werden. Sodann haben Sie auf der Wahlkarte durch Ihre eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben. Danach ist die Wahlkarte zu verschließen. Wenn die Wahlkarte nicht verschlossen bei der Gemeinde einlangt, darf die Stimmabgabe ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Die verschlossene Wahlkarte (im Überkuvert) ist so rechtzeitig an die zuständige Gemeinde zu übermitteln, dass diese dort spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag bis 14.00 Uhr (24. Jänner 2020) einlangt (die Art der Übersendung spielt keine Rolle).

Falls Sie die Briefwahlkarte auf dem Postweg zurücksenden, beachten Sie die Zeiten des Postlaufes!

Die Abgabe der zugeklebten und/oder unterschriebenen Briefwahlkarte am Wahltag direkt im Wahllokal oder vor der „fliegenden Wahlbehörde“ ist nicht möglich!

 

 

 

nach obenNationalratswahl am 29. September 2019

Nationalratswahl am 29. September 2019

Wahltag: 29. September 2019

Stichtag: 9. Juli 2019

Anzuwendende Rechtsvorschriften: NRWO 1992, BGBl.N. 471 idgF.

 

KUNDMACHUNG über die Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren

INFORMATIONEN zur Beantragung einer Wahlkarte

 

Wahllokal: Volksschule Parndorf, Schulgasse 2

Wahlzeit von  08.00 - 15.00 Uhr

Als Urkunden oder amtliche Bescheinigungen zur Feststellung der Identität kommen insbesondere in Betracht:

Personalausweis, Pässe und Führerscheine, überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise.

 

 

 

 

 

 

 

 
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