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Service für Vereine

Haftpflicht- und Unfallversicherung im Ehrenamt

Haftpflicht- und Unfallversicherung im Ehrenamt

Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt

Kontakt: 
Amt der Burgenländischen Landesregierung,
Abteilung 7 – Referat Sport- und Vereinspflege
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt; Tel. Nr. 057-600/2220 E-Mail: freiwilligenversicherung(at)bgld.gv.at

 

Allgemeine Informationen

Haftpflichtversicherungsschutz

Entschädigungsleistungen aus dieser Versicherung werden nur dann erbracht, falls nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht (Subsidiarität).

Sollten jedoch die Leistung daraus geringer sein als im Rahmen der Sammelversicherung des Landes Burgenland, so wird die Differenz aus gegenständlichen Vertrag ausgeglichen. Rentenleistungen für Unfallinvalidität werden dabei in eine einmalige Kapitalleistung umgerechnet. Der Versicherungsschutz gilt nur in Österreich.

 

Wer ist versichert?
Versichert gelten alle Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenland die in losen oder rechtlich unselbstständigen Initiativen, Gruppierungen oder Organisationen, oder als Mitglieder von Vereinen für das Gemeinwohl des Burgenlands tätig sind – während der Ausübung Ihrer Tätigkeit – und mittels Antragsformular Versicherungsschutz erworben haben. Die Versicherten werden im vom Amt der bgld. Landesregierung verwalteten Register der freiwilligen HelferInnen registriert. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem auf den Tag der Eintragung folgenden Tag und endet mit der Abmeldung.

 

Wer ist nicht versichert?
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Personen bzw. Vereine bei der Sportausübung, Mitglieder von Vereinen und Vereine mit Arbeitnehmern bzw. Quasi-Arbeitnehmern, bei Einsätzen aufgrund atomaren oder chemischen Unfällen sowie beruflicher oder entgeltlicher Tätigkeiten.

 

https://www.burgenland.at/themen/vereine/haftpflicht-und-unfallversicherungsschutz-im-ehrenamt/

 

 

nach obenDatenschutz für Vereine

Datenschutz für Vereine

Die Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 und des Datenschutz-Deregulierungs-Gesetzes 2018 gelten seit 25.5.2018

 

Datenschutz Dokument für Veranstaltungen (pdf, 53.51KB)Datenschutz Dokument für Veranstaltungen (doc, 21.50KB)

 

nach obenDownloads und Richtlinien

Downloads und Richtlinien

Die Ferienzeit naht mit großen Schritten und damit auch die Zeit der Ferienbetreuungsaktionen, die in vielen Orten durch die Gemeinden oder ortsansässigen Vereinen angeboten werden. Aus diesem Anlass möchten wir Sie auch wieder über die Möglichkeit einer Förderung informieren.

Beiliegend finden Sie ein Merkblatt, die Förderrichtlinien sowie das Antragsformular zu Ihrer weiteren Verwendung:

 

Förderantrag (PDF) (pdf, 137.13KB)Richtlinien Ferienbetreuung im Burgenland (PDF) (pdf, 280.46KB)Merkblatt (PDF) (pdf, 87.39KB)Förderantrag (Word Dokument) (docx, 86.74KB)

 

nach obenKontakt: Amt der Burgenländischen Landesregierung

Kontakt: Amt der Burgenländischen Landesregierung

Fragen bitte direkt an die Mitarbeiterinnen im Familienreferat:

 

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Familienreferat
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/600-2786
www.familienland-bgld.at

 

 
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