Die Gemeinde Parndorf vergibt an Personen oder Personengruppen für besondere Leistungen und Initiativen auf dem Gebiet des Umwelt- und des Naturschutzes den Umweltpreis der Gemeinde Parndorf. Konkrete Umweltverbesserungen, praktische Aktivitäten, Innovationen, beispielhaftes Handeln können gefördert werden und wegweisende Umweltprojekte anerkannt werden.
Der Umweltpreis kann einmal im Jahr vergeben werden, eine Verpflichtung besteht nicht. Ausschreibungsfristen, Details und Inhalte beschließt der Gemeinderat jährlich.
Der Preis kann im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Budgetmittel jährlich vergeben werden und ist mit max. EUR 3.000,00 dotiert. Der Preis kann auf bis zu drei Projekte aufgeteilt werden. Es können auch Ehren- und Anerkennungspreise vergeben werden.
Alle Infos zum Umweltpreis (PDF)
 
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, Personengruppen, Arbeitsgemeinschaften, Teams, Vereine, Schulen, Jugendgruppen und Gewerbebetriebe die ihren Wohnsitz oder Sitz in der Gemeinde Parndorf haben.
Gewerbebetrieben mit Sitz in Parndorf, wird der Umweltschutzpreis in Form einer Urkunde verliehen, die festhält, dass der jeweilige Betrieb Träger des Umweltschutzpreises der Gemeinde Parndorf für das betreffende Jahr ist.
Gewerbebetrieben wird die Möglichkeit geboten auf einer halben Seite in einer Ausgabe der 1/4- jährlich erscheinenden Gemeindezeitung die im Umweltschutzbereich getroffenen Maßnahmen sowie Ihren Betrieb vorzustellen. Der Titel“ Parndorfer Umweltpreis“ kann im Briefverkehr für das jeweilige Jahr verwendet werden.
Projekte, die aus Sicht der Betreiber prämierbar erscheinen, bereits abgeschlossen sind oder sich in der Schlussphase befinden, können bei der Gemeinde Parndorf eingereicht werden.
Einsendeschluss: 31.März 2022
Die Bewerbung ist mit allen erforderlichen Unterlagen jeweils bis Einsendeschluss an die Gemeinde Parndorf, Stichwort: Umweltpreis, Hauptstraße 52a, 7111 Parndorf, einzureichen.
Ein Antragsformular ist auf Anfrage erhältlich oder unter www.gemeinde-parndorf.at abrufbar. In den Unterlagen ist das Projekt ausführlich schriftlich darzulegen (Ort, Inhalt, besondere ökologische Leistung, Überprüfungsmöglichkeiten etc.). Die Darstellung ist gegebenenfalls durch Fotos, Karten, Pläne usw. zu ergänzen.
 
Eingereicht werden können zB.
Projekte zum Thema Energiesparen und Wassersparen
Projekte zum Thema Müllvermeidung, Mülltrennung und Wiederverwertung
Projekte im Bereich der Schule und Kindergärten zum Thema Landschaft- und
Naturschutz,
Initiativen und Projekte im Bereich Umweltbildung
Projekte im Bereich der nachhaltigen Gärtnerei und Landwirtschaft
(z.B. Biobauernhof, Selbstversorgungsinitiativen, ...)
Projekte, welche die Artenvielfalt in besondere Weise der Bevölkerung nahe
bringen.
Anlage und Pflege von naturnahen standortgerechten Biotopen (Lebensräumen)
Maßnahmen im Sinne des Artenschutzes (Fauna und Flora)
Naturnaher Land- und Gartenbau
Anbau, Erhalt und Pflege von Naturwiesen
Errichtung von Hecken aus einheimischen Gehölzen
Maßnahmen zur Luftreinhaltung und zum Bodenschutz
Besondere Lärmschutzmaßnahmen
Sammlung von Unrat aus Wäldern, Feldflur und Gewässern
Vorbildliche Projekte zukunftsfähiger Energieversorgung, die zur Verminderung von
Emissionen und Energieverbrauch oder die Nutzung von erneuerbarer Energie bewirken.
Klimaprojekte & Projekte zur Klimawandelanpassung